Wahlrechtsreform – die nächste Runde

22. September 2011

Deutschland verfügt noch immer nicht über ein verfassungsgemäßes Wahlrecht. Die Bundesregierung fängt nun an sich zu bewegen und legt einen Gesetzentwurf vor. Nicht nur der Opposition geht das zu langsam.

Es ist ein Skandal, der in der breiten Öffentlichkeit gar nicht wahrgenommen wird: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt derzeit über kein Wahlrecht, das der Verfassung entspricht. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 fest und setzte der Regierung eine Frist bis zum vergangenen 30. Juni, um das Wahlrecht zu reformieren. Kritisiert wurde vor allem das sog. „negative Stimmengewicht“. Dies bedeutet, dass es durch den Mix aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht dazu kommen kann, dass eine Partei dadurch mehr Mandate erhält, dass sie in bestimmten Wahlkreisen weniger Zweitstimmen erreichte. Ein Teil des Phänomens ist auch unter dem Begriff „Überhangmandate“ bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto:  Keith Ivey / CC BY-NC 3.0 / Flickr 

Die Regierung, die von der aktuellen Regelung stark profitiert hat, präsentierte auf den allerletzten Drücker einen Gesetzentwurf, der gestern von der Koalitionsmehrheit im Innenausschuss beschlossen wurde. Dieser sieht eine Reduzierung, aber keine vollständige Abschaffung des negativen Stimmgewichts vor. Kritik hagelt es nicht nur von der Oppositionsbank, sondern auch von Verfassungsexperten. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Wahlrecht dennoch in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht. Für den Fall, dass die schwarz-gelbe Reform den Bundestag passiert, behalten sich Initiativen wie „Mehr Demokratien!“ vor, eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

 

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