Wahlrechtsreform und kein Ende
Die Wahlrechtsreform könnte zur unendlichen Geschichte werden.
Bereits 2008 verdonnerte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu einer Reform, die Schluss machen sollte mit den ausufernden Überhangmandaten und dem negativen Stimmengewicht. Am 30. Juni 2011, genau einen Tag vor Ablauf der Frist – und damit zu spät für eine rechtzeitige Umsetzung -, legte die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf vor.
Was von der Reform zu halten ist, bringt ein Kommentar von Heribert Prantl präzise auf den Punkt: Das Wahlrecht wird weiter verkompliziert, räumt aber nicht mit dem angemahnten Missständen auf.
Der Verein „Mehr Demokratie!“ hat daher eine Bürgerklage initiiert. Wer die Klage unterstützen will, kann sich hier einen Vordruck herunterladen. Mehr als 3.000 Bürger machen bislang mit.
Peinliches Resultat der verpatzten Reform: Sollten es zu vorzeitigen Neuwahlen kommen, stünde Deutschland ohne gültiges Wahlrecht da.
Foto: CC BY-ND 2.0 / BernieCB / Flickr