Extremis-Mus

9. Mai 2012

Der Alternative Kultur- und Bildungszentrum e.V. (AKuBiZ) hatte keine Lust, die sogenannte Extremismusklausel zu unterschreiben. Das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung wird als gesinnungspolitische Gängelei empfunden. Der e.V. verklagte den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge und bekam nun vom Verwaltungsgericht Dresden Recht. Zuerst in Sachsen eingeführt, verordnete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder 2011 der gesamten Republik die Extremismusklausel.

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